Inhaltsverzeichnis
Geltung der Geschäftsbedingungen
Leistung
Lieferung & Lieferfristen
Vergütung & Zahlungsbedingungen
Widerrufsrecht für Verbraucher
Stornierung & Verschiebung
Nutzungsrechte & Lizenzumfang
Haftung & Gewährleistung
Datenschutz & Datenspeicherung
Schlussbestimmung & Salvatorische Klausel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( “AGB” ) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Wedding Media Agency, Inhaber Benjamin Schulze ( “Auftragnehmer” ) und dem Vertragspartner ( “Auftraggeber” ) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Mit Vertragsunterzeichnung, Angebotsbestätigung oder der Zahlung vereinbarter Vergütungen ( z.B. Reservierungs-, Teil- oder Vorauszahlungen ) erkennt der Auftraggeber diese AGB als rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil an.
1.3 Die Produktion von Foto- und Videoprodukten und die Erteilung von Bild- und Videolizenzen erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern keine abweichende Individualvereinbarungen in Textform getroffen und im Vertrag festgehalten wurden.
2. Leistung
2.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als kreativ-künstlerischer Dienstleister im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611, 611a, 612, 615 BGB. Es wird kein konkreter Erfolg, sondern die professionelle Durchführung der vereinbarten Leistung geschuldet.
2.2. Ort, Datum, Zeit, Dauer sowie die vereinbarte Vergütung des Auftrags werden individuell zwischen den Parteien in Textform vereinbart und im Vertrag oder ergänzenden Vertragsdokumenten festgehalten.
2.3. Die Verantwortung für die Ablauf- und Zeitplanung am Hochzeitstag liegt beim Auftraggeber. Empfehlungen des Auftragnehmers zu Shooting-Dauer, Ablauf oder zeitlicher Organisation stellen keine vertragliche Verpflichtung zur exakten Einhaltung dar.
2.3.1. Die Foto- und Videoproduktion ist eine künstlerische-kreative Leistung. Der Auftragnehmer setzt die Wünsche des Auftraggebers im Rahmen seiner Arbeitsweise und kreativen Freiheit um. Der Auftraggeber erklärt, sich vor Vertragsabschluss mit Stil, Bildsprache und Arbeitsweise des Auftragnehmers vertraut gemacht zu haben und diese als Grundlage der Produktion zu akzeptieren.
2.3.2. Beide Parteien verpflichten sich, Änderungen von Anschrift oder Kontaktdaten unverzüglich in Textform mitzuteilen.
2.4. Nach Vertragsabschluss gelten vereinbarte Termine als verbindlich reserviert. Im Falle eines Rücktritts oder einer Absage durch den Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist werden folgende pauschale Ausfallhonorare fällig:
30% des Honorars bei Stornierung bis 6 Monate vor dem Termin.
60% des Honorars bei Stornierung 3-6 Monate vor dem Termin.
80% des Honorars bei Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Termin.
100% des Honorars bei Stornierung am Leistungstag.
2.5. Der Auftragnehmer plant die Anreisezeit nach eigenem Ermessen, basierend auf Erfahrungswerten. Empfehlungen zur Anreise am Vorabend oder Übernachtung bei langen Strecken dienen der Sicherstellung eines pünktlichen Einsatzes und können zusätzliche Übernachtungskosten verursachen, die - sofern vereinbart - separat berechnet werden.
2.6. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Eigennutzung der entstandenen Medien ( z.B. Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Demos ), sowie auf Namensnennung als Urheber, sofern dies nicht im Vertrag in Textform ausgeschlossen wurde.
2.7. Unverschuldete Verzögerungen am Hochzeitstag oder bei der Anreise ( z.B. Verkehr, technische Defekte, Unfall, Wetter, höhere Gewalt ) führen nicht zur Minderung des Vergütungsanspruchs oder zu einer qualitativen Beanstandung der Leistung, sofern der vereinbarte Leistungsumfang erfüllt wird.
3. Lieferung & Lieferfristen
3.1. Die Lieferung von Vorabversionen ( Video ) erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach dem Aufnahmetermin. Im Falle von Krankheit, höhere Gewalt oder einer anderen schwerwiegenden, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Verhinderung kann sich die Lieferung angemessen verzögern. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich in Textform informiert. Eine solche Verzögerung stellt keinen Mangel der Leistung dar.
3.2. Die finale kreative Umsetzung der Medien ( Endproduktion ) obliegt dem Auftragnehmer. Vereinbarte Wünsche des Auftraggebers werden im Rahmen der Möglichkeiten und sofern in Textform im Vertrag festgehalten berücksichtigt. Zusätzliche Änderungswünsche nach dem Hochzeitstag müssen in Textform per E-Mail mitgeteilt werden.
3.3. Der Auftraggeber erhält zunächst eine online bereitgestellte Vorabversion des Hochzeitsvideos zur Sichtung. Änderungswünsche zur Vorabversion sind innerhalb von 14 Tagen in Textform per E-Mail mitzuteilen. Die Frist beginnt mit der Bereitstellung der Vorabversion. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen und freigegeben, woraufhin die Endversion erstellt und geliefert wird.
3.3.1. Fotografische Erzeugnisse ( inkl. digitale Bilder, Fotobuch-Layouts, Collagen ) werden dem Auftraggeber als Online-Galerie zur Sichtung bereitgestellt. Änderungswünsche sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen in Textform per E-Mail freigegeben, anschließend erfolgt die Bestellung bzw. Produktion externer Medienprodukte ( z.B. Fachlabor, Druck, Fotobuch ).
3.4 Nach erfolgter Abnahme und Lieferung der Endversion sind kostenfreie Änderungen ausgeschlossen, mit Ausnahme von groben Produktionsfehlern, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind ( z.B. falsche Namen, fremdes Bild- oder Videomaterial, beschädigte oder fehlerhafte Dateien ). In diesen Fällen erfolgt eine kostenfreie Korrektur oder ein Austausch.
Werden Änderungen ohne Vorliegen grober Fehler gewünscht, gelten folgende Pauschalen:
* Video: 200,- EUR zzgl. Materialkosten ( z.B. Datenträger, Druck, Versand)
* Foto: 120,- EUR zzgl. Materialkosten ( z.B. Datenträger, Druck, Versand)
3.5. Enthält der Vertrag keine individuelle Regelung, gilt: Für Video- und Fotoprodukte sind max. 2 Korrekturschleifen im Abnahmeprozess inkludiert. Weitere Änderungen werden gemäß Pauschale aus 3.4 berechnet.
3.6. Für die filmische Begleitung der Trauung ( kirchlich oder standesamtlich ) wird - sofern nichts anderes vereinbart - ein 4-5-minütiger Higlightfilm erstellt. Dieser enthält ausschließlich den Trauspruch und das Ja-Wort im Originalton, alle weiteren Tonspuren werden durch Musik ersetzt. Wünscht der Auftraggeber eine vollständige Einbindung des Originaltons, ist dies vor oder spätestens am Hochzeitstag in Textform per E-Mail mitzuteilen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass sich die Aufnahmetaktik und technische Umsetzung ( z.B. Einsatz von Funkmikrofonen, feste Perspektiven ) in diesem Fall verändern können.
3.7. Alle gelieferten Bilder werden grundkorrigiert ( Ausschnitt, Kontrast, Helligkeit, Farben, Schärfe ) und als JPG ausgegeben. Medien für Print-Produkte oder Fotobücher durchlaufen - sofern vereinbart - eine zusätzliche Retusche ( Feinoptimierung ).
3.8. Das Rohmaterial der Foto- und Videoaufnahmen bleibt alleiniges Eigentum des Auftragnehmers und ist nicht Bestandteil des regulären Lieferumfangs. Eine Herausgabe kann - sofern im Vertrag oder in der Zusatzleistungen geregelt - entgeltlich erfolgen.
3.8.1. Die Übergabe der Endprodukte gilt als erfolgreich, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Endversion keine Reklamation in Textform per E-Mail geltend macht.
3.9. Die Bereitstellung von Video- und Bilddateien erfolgt digital ( Online-Download, Galerie, Cloud, Streaming-Link ). Der Auftraggeber ist für die fristgerechte Sicherung/den Download der Dateien selbst verantwortlich. Nach Ablauf der vereinbarten Bereitstellungsfrist kann der Zugriff deaktiviert werden.
3.10. Eine Archivierung des Rohmaterials oder der Projekte über 30-Tage-Abnahmefrist hinaus ist nicht geschuldet. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer eine Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung gegen eine Aufwandspauschale durchführen:
* Projekt-Wiederherstellung Video: 350,- EUR
* Erneute Bereitstellung fertiger Medien: 90,-EUR
3.11. Farb- und Helligkeitsdarstellungen können je nach Endgerät des Auftraggebers variieren. Dies stellt keinen Reklamationsgrund oder Mangel dar, solange die Dateien den branchenüblichen Qualitätsstandards entsprechen.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reservierungs- bzw. Anzahlungszahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars zu verlangen. Diese dient der exklusiven Terminreservierung und wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Der Restbetrag ist am Tag der Veranstaltung nach Beendigung der Aufnahmen fällig, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung in Textform getroffen wurde.
4.2. Wird der vertraglich vereinbarte Aufnahmezeitraum auf Wunsch des Auftraggebers überschritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, zusätzliche Stunden im angemessenen Umfang zu berechnen. Die Vergütung erfolgt gemäß dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz oder - sofern nicht geregelt - zu einem marktüblichen Satz von 150,- EUR pro zusätzlicher Stunde.
4.3. Wird ein fest gebuchter Termin vom Auftraggeber storniert, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich eines Honorars, das der Auftragnehmer am selben Termin durch einen Ersatzauftrag verdient hat oder hätte verdienen können ( § 615 BGB - Anrechnung anderweitigen Erwerbs ).
4.4. Rechnungen des Auftragnehmers sind - sofern nicht anders vereinbart - innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtvergütung ist dem Auftraggeber keine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der erstellten Medien gestattet. Dies gilt auch für digitale Bereitstellungen, Galerien und Lizenzprodukte.
4.5. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,- EUR pro Mahnung sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Auftragnehmer unter den im Vertrag angegebenen Kontaktdaten zu richten.
5.2 Im falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits empfangene Zahlungen ( z.B. Anzahlungs- oder Reservierungsbeträge ) innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, sofern keine anrechnbaren Leistungen gemäß § 5.3 vorliegen.
5.3. Erfolgt der Rücktritt oder die Absage des Termins durch den Auftraggeber nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, handelt es sich nicht um einen Widerruf im rechtlichen Sinne, sondern um eine Stornierung bzw. Terminverschiebung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlung ( z.B. Anzahlungen/Reservierungszahlungen ). Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 2.4 bzw. dem später definierten Abschnitt “Stornierung & Verschiebung”.
6. Stornierung & Verschiebung
6.1. Eine Absage oder Terminverlegung nach Vertragsabschluss wird als Stornierung oder Verschiebung behandelt. Ein Widerruf gemäß § 5 bleibt hiervon unberührt.
6.2. Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten folgende pauschale Ausfallhonorare:
30% des Honorars bei Stornierung bis 6 Monate vor dem Termin.
60% des Honorars bei Stornierung 3-6 Monate vor dem Termin.
80% des Honorars bei Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Termin.
100% des Honorars bei Stornierung am Leistungstag.
6.3. Bei einer Terminverschiebung durch den Auftraggeber bleibt die bereits geleistete Reservierungszahlung gültig. Ein neuer Termin kann nur nach Verfügbarkeit der Auftragnehmers reserviert werden. Ist der Auftragnehmer am neuen Termin nicht verfügbar, gilt die Verschiebung als Stornierung gemäß § 6.2.
6.4. Muss der Auftragnehmer den Termin aus schwerwiegenden Gründen ( z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt ) absagen, wird - sofern möglich - ein gleichwertiger Ersatzdienstleister gestellt. Ist kein Ersatz möglich, werden bereits empfangene Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6.5. Bereits gebuchte oder entstandene Fremdkosten ( z.B. Reise, Übernachtung, Technik-Miete, Second-Shooter, externe Bearbeitung, Datenträger ) sind im Stornofall vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie im Vertrag in Textform vereinbart wurden.
6.6. Eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung kann im gegenseitigen Einvernehmen gewährt werden, sofern sie frühzeitig und mindestens 60 Tage vor dem Termin in Textform mitgeteilt wurde. Weitere Verschiebungen können mit einer Bearbeitungspauschale berechnet werden.
7. Nutzungsrechte & Lizenzumfang
7.1. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte an den Bildern ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Eine Weitergabe, Übertragung oder Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen, kann jedoch nachträglich in Textform vereinbart und lizenziert werden. Eigentums- und Urheberrechte verbleiben vollständig beim Auftragnehmer. Die Zustimmung zur kommerziellen Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Einräumung in Textform ( z.B. per Vertrag oder Lizenzbestätigung per E-Mail ).
7.2. Eine öffentliche Veröffentlichung, Ausstrahlung oder Verbreitung von Videosequenzen ( insbesondere im Internet, TV, Streaming-Plattformen oder sonstigen Kommunikationswegen ) ist nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers in Textform gestattet, sofern dies über private Nutzung hinausgeht oder kommerzielle Charakter hat.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die vereinbarte Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden. Dies umfasst insbesondere unberechtigte kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Manipulation der Urhebernennung oder vertragswidrige öffentliche Verbreitung.
7.4. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer das entstandene Foto- und Videomaterial zur Eigenwerbung ( Portfolio, Website, Social Media, Showreels, Präsentationen, Printmedien ) nutzen darf, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung in Textform getroffen wurde.
8. Haftung & Gewährleistung
8.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Art und den Zweck der Nutzung der bereitgestellten Foto- und Videodateien durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich, sicherzustellen, dass durch seine Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen auf Social Media, Webseiten, TV, Print oder sonstige Plattformen.
8.2. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wird - soweit gesetzlich zulässig - auf Schäden beschränkt, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten ( Kardinalpflicht ) betroffen sind.
9. Datenschutz & Datenspeicherung
9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Bereitstellung der Medienprodukte, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen ( insbesondere der DSGVO und des BDSG ).
9.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Eine Nutzung der Aufnahmen erfolgt - abgesehen von der vertraglich geregelten Eigennutzung zu Werbezwecken ( § 7.4 ) - nur, wenn der Auftraggeber dem in Textform zugestimmt hat.
10. Schlussbestimmung & Salvatorische Klausel
10.1. Die AGB werden dem Auftraggeber auf Anfrage jederzeit in aktueller Fassung in Textform bereitgestellt. Es gelten ausschließlich die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, auch wenn der Auftragnehmer spätere Anpassungen vornimmt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die AGB für zukünftige Verträge zu aktualisieren.
10.2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Soweit gesetzlich zulässig, wird Rüsselsheim als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart.
10.4. Der Auftraggeber erkennt diese AGB spätestens mit Vertragsunterzeichnung, Angebotsbestätigung oder Zahlung als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt eine gesetzliche zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen inhaltlichen Zweck am nächsten kommt.